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Das Kleingedruckte

Allgemeine Reisebedingungen vom 2.12.2011

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Avanti Busreisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder über unsere Homepage per Email erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, wenn er eine hierauf gerichtete ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgegeben hat.

1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Avanti-Busreisen zustande. Die Annahmeerklärung kann binnen einer Woche nach Eingang der Anmeldung bei Avanti erfolgen. In der Regel erfolgt die Annahme durch Aushändigung oder Übersendung einer Reisebestätigung. In anderen Fällen wird die Reisebestätigung alsbald nach Vertragsschluss (Buchung) übersandt.

1.3. Andere Buchungsstellen treten als Vermittler auf, die Ihre Reiseanmeldung entgegennehmen.

2. Bezahlung

2.1. Mehrtagesreisen: Nach der Buchung und der Aushändigung des Sicherungsscheins kann eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises verlangt werden. Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchung ab vier Wochen vor Reisebeginn kann der volle Reisepreis sofort nach Aushändigung des Sicherungsscheines verlangt werden.

2.2. Tagesfahrten: Der volle Reisepreis ist sofort nach der Buchung fällig, aber frühestens 4 Wochen vor Reisebeginn.

3. Leistungen

3.1. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem der Buchung zugrunde liegenden Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung.

3.2. Abänderungen und Nebenabreden werden von Avanti in der Regel schriftlich bestätigt.

4. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich und für den Reisenden zumutbar sind.

5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson, Umbuchung

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.

5.2. Für diesen Fall hat Avanti Busreisen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Deren Höhe bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Avanti ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Avanti durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann. Bei Rücktritt von der Reise wird erhoben:

a. bei einem Rücktritt bis zu 30 Tagen vor Reisebeginn 10% vom Reisepreis
b. bei Rücktritt ab 29. bis 16. Tag vor Reisebeginn 20% vom Reisepreis
c. bei Rücktritt ab 15. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40% vom Reisepreis
d. bei Rücktritt ab 6 Tagen vor Reise Beginn 70% vom Reisepreis
e. bei Rücktritt ab 48 Stunden vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise 90 % vom Reisepreis.

Es ist dem Reisenden gestattet, nachzuweisen, dass durch seinen Rücktritt die angemessene Entschädigung niedriger ausfallen muss als die oben genannten Pauschalen, weil im Einzelfall die Ersparnisse oder der anderweitige Erwerb höher lagen oder sonstige Umstände eine geringere Entschädigung angemessen erscheinen lassen.

5.3. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass anstelle Ihrer Person ein Dritter an der Reise teilnimmt. Wir können der Teilnahme des Dritten widersprechen, falls dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Wir können von Ihnen die durch die Teilnahme eines Dritten entstehenden Mehrkosten verlangen.

5.4. Nimmt der Reisende Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns ggf. um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bei unseren Leistungsträgern (Hotels usw.) bemühen, es sei denn, es handelt sich um unerhebliche Leistungen.

5.5. Umbuchungen sind bis zum 30. Tag vor Reisebeginn einmalig unentgeltlich. Spätere Umbuchungen können gemäß Ziffer 5.2. behandelt werden.

6. Rücktritt und Kündigung durch Avanti - Mindestteilnehmerzahl

Avanti Busreisen kann den Reisevertrag kündigen

a. ohne Einhaltung einer Frist wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Falle wird Avanti Busreisen ihm den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile gutbringen, die Avanti Busreisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b. bis 4 Wochen plus einem Tag vor Reiseantritt bei Nichterreichen der im Prospekt genannten Mindestteilnehmerzahl. Die Mindestteilnehmerzahl liegt grundsätzlich bei 25 Personen, wenn bei den einzelnen Reisebeschreibungen nicht anders erwähnt. Bei vielen Reisen ist die Gruppengröße in der Reisebeschreibung ausdrücklich angegeben, daraus ergibt sich die Mindestteilnehmerzahl.

Im Fall der Kündigung ist Avanti Busreisen verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis sofort zurück.

7. Versicherungen

Bei allen Reisen ist die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung im Reisepreis inbegriffen. Bei Mehrtagesreisen empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittskostenversicherung, die Sie jedoch spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen haben müssen. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1. Avanti Busreisen haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass die Reise die zugesicherten Eigenschaften aufweist und nicht mit Fehlern behaftet ist. Wir bitten jeden Teilnehmer in seinem eigenen Interesse, etwaige Beanstandungen unverzüglich unserem Reiseleiter bzw. Busfahrer vorzutragen. Unterlässt der Reisende schuldhaft diese Anzeige, so besteht kein Minderungsrecht. Bevor der Reisende wegen eines Mangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, den Reisevertrag kündigen kann, muss er Avanti eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von Avanti verweigert wird oder wenn nicht die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Ansprüche wegen eines Mangels der Reise hat der Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegen über dem Veranstalter geltend zu machen. Veranstalter ist die Fa. Avanti Busreisen Hans-Peter Christoph KG, Klarastr. 56, 79106 Freiburg, außer bei den unter der Bezeichnung „Parisliner“ angebotenen Reisen. Dort ist Veranstalter die Fa. Parisliner e.K. Achim Clauß, Georg-Elser-Str. 27, 79100 Freiburg. Bei der Eltern-Kind-Reise an den Atlantik ist Turtle Tours,  Lahnstraße 13 in 35274 Kirchhain der Veranstalter. Es gelten die Reisebedingungen der jeweiligen Veranstalter.

8.2. Avanti Busreisen haftet als Reiseveranstalter für

a. die gewissenhafte Reisevorbereitung
b. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d. die vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistungen

8.3. Unsere vertragliche Haftung als Veranstalter ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt, so weit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Unsere Haftung für Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Die genannten Höchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.

8.4. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können auch wir uns gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Über Besonderheiten, die bei Reisen ins Ausland ggf. zu beachten sind, werden wir Sie informieren.

10. Kinderermäßigung

Falls bei den Reisebeschreibungen nicht anders erwähnt, gewähren wir Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eine Ermäßigung von 20% auf den Reisepreis.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand Gerichtsstand für Verträge mit Vollkaufleuten sowie mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Freiburg im Breisgau.

Stand: Dezember 2011

Avanti Busreisen
Hans-Peter Christoph KG
Klarastraße 56, 79106 Freiburg
Telefon 0761-3865 880, Fax 0761-3865 8820
info@avantireisen.de
Registergericht Freiburg HRB 4463
Umsatzsteuer ID: DE142089744

Gesetzlicher Vertreter: Hans-Peter Christoph



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